Seit 1998 gibt es die Rasenreihengrabfelder für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Die Anlage und Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) durch den Friedhofsträger. Der Friedhofsträger sät die Grabstätte mit Rasen ein und legt auf jede Grabstätte eine einheitliche Grabplatte mit Namen, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen. Die Gemeinschaftsgrabfelder erhalten einen zentralen Gedenkstein, an dem Blumen und Kränze abgelegt werden können.
Diese Grabform hat den Vorteil, dass mit dem Gebührenbescheid für die Bestattung alle Kosten abgegolten sind und eine Grabpflege nicht erforderlich, aber auch nicht möglich ist.
Diese Grabform hat jedoch den Nachteil, dass Ehepartner nicht nebeneinander bestattet werden können, da die Grabstätten der Reihe nach jeweils nur für eine Bestattung/Beisetzung vergeben werden.
Verstorbene über 5 Jahre | Sargbestattung | Urnenbeisetzung |
Grab im Reihengemeinschaftsfeld - inkl. 20 Jahre Pflege und einheitlicher Grabplatte - Verlängerung nicht möglich | 3.227,00 € | 2.627,00 € |
Bestattungsgebühr | 580,00 € | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € | 135,00 € |
Träger (Sarg = 6 Träger / Urne = 1 Träger) | 300,00 € | 50,00 € |
Summe | 4.517,00 € | 3.317,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |