Rasenwahlgräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen werden auf vielfachen Wunsch von Ehepartnern seit April 2006 angeboten.
An den Rasenwahlgrabstätten werden Nutzungsrechte vergeben. Die Nutzungszeit wird auf 20 Jahre festgesetzt.
Die Rasenwahlgrabstätten für Erdbestattungen werden ausschliesslich als Doppelwahlgrabstätten (für zwei Sargbestattungen) vergeben.
Im Gegensatz zu den klassischen Wahlgrabstätten ist die zusätzliche Bestattung von Urnen in einer bereits mit einem Sarg belegten Grabstätte nicht möglich.
Die Rasenwahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen werden ausschliesslich als Einzelwahlgrabstätten (für zwei Urnen) vergeben.
Die Anlage und Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) durch den Friedhofsträger. Der Friedhofsträger sät die Grabstätte mit Rasen ein.
Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, auf die Grabstätte ebenerdig eine Grabplatte zu legen. Die Kosten für die Grabplatte trägt der Nutzungsberechtigte.
Bei der 2. Belegung muss die Grabstätte um die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre verlängert werden. Nach der 2. Belegung ist eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich.
Gebühren bei der 1. Bestattung | Sargbestattung | Urnenbeisetzung |
Rasenwahlgrab / inkl. Pflege | 4.720,00 € | 2.960,00 € |
Bestattungsgebühr | 580,00 € | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € | 135,00 € |
Träger (Sarg = 6 Träger / Urne = 1 Träger) | 300,00 € | 50,00 € |
Summe | 6.010,00 € | 3.650,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |
Gebühren bei der 2. Bestattung | Sargbestattung | Urnenbeisetzung |
Verlängerungsgebühr für Nutzung und Pflege / je Jahr | 236,00 € | 148,00 € |
Bestattungsgebühr | 580,00 € | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € | 135,00 € |
Träger (Sarg = 6 Träger / Urne = 1 Träger) | 300,00 € | 50,00 € |
Summe | 1.526,00 € | 838,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |