Die Einzelwahlgrabstätte nur für Urnen soll eine Alternative zur Rasenwahlgrabstätte darstellen.
In einer solchen Grabstätte können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Die Einzelwahlgrabstätten nur für Urnen werden auf dem gesamten Friedhof zwischen den klassischen Wahlgrabstätten vergeben. Der Friedhofsträger bzw. sein bevollmächtigter Friedhofsgärtner entscheidet, wo diese Grabform möglich ist und bietet den Interessenten entsprechende Einzelwahlgrabstätten nur für Urnen an.
Die Nutzungszeit der Grabstätte kann verlängert werden (über die erste Nutzungszeit von 20 Jahren hinaus). Grabpflege und Gedenkzeichen sind Angelegenheit des Nutzungsberechtigten.
Die Friedhofsverwaltung bietet für Einzelwahlgrabstätten nur für Urnen einfache Grabpflege in Form eines Treuhandvertrages für 20 Jahre an. Die Bepflanzung mit Bodendeckern und 20 Jahre Grabpflege kosten zur Zeit 2.800,00 Euro.
Gebühren für die 1. Urnenbeisetzung | |
Einzelwahlgrab nur für Urnen, Nutzungsrecht für 20 Jahre | 960,00 € |
Urnenbeisetzung im Wahlgrab | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € |
Träger* | 50,00 € |
Summe | 1.650,00 € |
einfache Grabpflege für 20 Jahre / Treuhandvertrag* | 2.800,00 € |
Summe inkl. einfacher Grabpflege für 20 Jahre | 4.450,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |
Gebühren für eine weitere Urnenbeisetzung | |
Verlängerung der Grabnutzung / je Jahr | 48,00 € |
Urnenbeisetzung im Wahlgrab | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € |
Träger* | 50,00 € |
Summe | 738,00 € |
Aufstockung des Treuhandvertrages (Grabpflege)* | |
je Jahr Nutzungsverlängerung | 110,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |