Das wichtigste Kennzeichen einer Reihengrabstätte ist, dass die Lage der Grabstätte von der Friedhofsverwaltung bestimmt wird.
Die einzelnen Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Das hat zur Folge, dass z.B. Ehepaare nicht nebeneinander bestattet werden (wie das nur bei Wahlgräbern möglich ist). Weitere Kennzeichen von Reihengräbern sind:
Es ist nur eine Bestattung möglich | Sargbestattung | Urnenbeisetzung |
Reihengrab, Nutzungszeit 20 Jahre | 960,00 € | 960,00 € |
Bestattungsgebühr (inkl. Aufhügelung des Grabes) | 580,00 € | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € | 135,00 € |
Träger (Sarg = 6 Träger / Urne = 1 Träger) | 300,00 € | 50,00 € |
Summe | 2.250,00 € | 1.650,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |