Ev. Friedhof Brackwede

Reihengrabstätte

Foto einer Reihengrabstätte

Das wichtigste Kennzeichen einer Reihengrabstätte ist, dass die Lage der Grabstätte von der Friedhofsverwaltung bestimmt wird.

Die einzelnen Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Das hat zur Folge, dass z.B. Ehepaare nicht nebeneinander bestattet werden (wie das nur bei Wahlgräbern möglich ist). Weitere Kennzeichen von Reihengräbern sind:

  • In einer Reihengrabstätte darf immer nur eine Bestattung/Beisetzung erfolgen (entweder ein Sarg oder eine Urne).
  • Die Reihengrabstätte wird bei der Bestattung ausschliesslich für die Dauer der festgelegten Ruhezeit von 20 Jahren vergeben. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.
  • Nach der Bestattung legt der Friedhofsträger (bzw. sein beauftragter Friedhofsgärtner) auf der Reihengrabstätte einen einheitlichen Grabhügel an. Den dürfen Sie (im Rahmen der bestehenden Grabmal- und Bepflanzungssatzung) gestalten.
  • Für die Grabpflege sind Sie zuständig. Entweder kümmern Sie selbst um die Reihengrabstätte oder Sie geben die Pflege beim Friedhofsgärtner in Auftrag.
  • Nach Ablauf aller Ruhezeiten wird das Grabfeld eingeebnet und kann neu vergeben werden.

Reihengrab - Gebührenbeispiele

Es ist nur eine Bestattung möglich Sargbestattung Urnenbeisetzung

Reihengrab, Nutzungszeit 20 Jahre
Verlängerung nicht möglich

960,00 € 960,00 €
Bestattungsgebühr (inkl. Aufhügelung des Grabes) 580,00 € 230,00 €
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* 275,00 € 275,00 €
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung*

135,00 €

135,00 €
Träger (Sarg = 6 Träger / Urne = 1 Träger) 300,00 € 50,00 €
Summe 2.250,00 € 1.650,00 €
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen.